Diese finden Sie zudem auf unserer Homepage unter: http://www.bso.or.at/de/
Mag. Martin Domes
Hier drei Dateien zum Vertiefen:
Tagesbetreuung ausßerhalb der Schule
Lehrplan zur AUSBILDUNG zum Freizeitpädagogen
Freizeitpädagoge/Freizeitpädagogin auf einen Blick
Ist dieses Berufsbild als Vollzeitbeschäftigung konzipiert?
FreizeitpädagogInnen werden in der verschränkten Ganztagsschule voll ausgelastet sein. Dies ist auch bei
zusätzlichem Einsatz nach 16:00 Uhr und in schulfreien Zeiten (z.B. Sommerferien) gegeben.
Wo und für wie viele Personen wird diese Ausbildung angeboten?
Die Ausbildung erfolgt an den Pädagogischen Hochschulen. Diese bieten die entsprechenden Lehrgänge
in Abstimmung mit den Ländern bedarfsgerecht an.
Wer fällt in die Zielgruppe für diese Ausbildung?
Mit der Schaffung des neuen Berufsbildes soll der Bereich der Freizeit auch qualitativ eine Aufwertung
erfahren. So sollen den Schülerinnen und Schülern die verschiedenen Arten einer sinnvollen Freizeitgestaltung
(sportlich, musikalisch, künstlerisch, naturwissenschaftlich-technisch, usw.) nähergebracht werden.
Die Schulen haben die Möglichkeit, in diesem Bereich Schwerpunkte zu setzen. Die Ausbildung bietet
sich für SportlerInnen, TrainerInnen, Lehrwarte, MusikschullehrerInnen, MusikerInnen, KünstlerInnen,
Freizeit betreuerInnen, Studierende und sonstige Interessierte an. Die bereits erworbenen Kompetenzen
werden individuell angerechnet.
Gibt es Zugangsvoraussetzungen?
Voraussetzungen zur Zulassung zu einem Hochschullehrgang für Freizeitpädagogik sind:
• Vollendung des 18. Lebensjahres,
• grundsätzliche persönliche Eignung für die Ausübung der Freizeitbetreuung an ganztägigen Schulformen,
• Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie
• die erforderliche Sprech- und Stimmleistung.
In den mindestens eintägigen Informations- und Orientierungsworkshops sollen Interessierte die Möglichkeit
haben, den Beruf des Freizeitpädagogen/der Freizeitpädagogin genauer kennenzulernen und die Arbeit mit
den Schülerinnen und Schülern zu erkunden. Jedenfalls ist mit jeder Aufnahmewerberin und mit jedem Aufnahmewerber
ein Eignungs- und Beratungsgespräch zu führen. Die Entscheidung über die Zulassung trifft
schließlich das Rektorat der Pädagogischen Hochschule.
Sind die Lehrgänge kostenpflichtig?
Nein. Diese Lehrgänge werden im öffentlich-rechtlichen Bereich der Pädagogischen Hochschulen angeboten
und vom Bund finanziert.
Wie werden FreizeitpädagogInnen entlohnt?
Für die an Bundesschulen tätigen FreizeitpädagogInnen erfolgt die Entlohnung im bereits bestehenden Gehaltsschema
für ErzieherInnen. Für die an Pflichtschulen tätigen FreizeitpädagogInnen liegt die Zuständigkeit
für deren Verwendung und für die Besoldung beim gesetzlichen Schulerhalter bzw. bei einer vom Schulerhalter
beauftragten Einrichtung.
Wer ist der Dienstgeber?
Der jeweilige gesetzliche Schulerhalter bzw. eine vom Schulerhalter beauftragte Einrichtung.