dass das "Schreiben" von Ergebnissen bei nicht gespielten Spielen absolut unzulässig ist - siehe bitte Pkt. 17 der Wettspielbestimmungen:
"Vorgetäuschte Ergebnisse werden als grob unsportliches Verhalten gewertet und können mit Geldstrafen bis zu € 360,- für beide beteiligten Vereine bestraft werden.
Hauptverantwortlich ist der Verein, der das vorgetäuschte Ergebnis einträgt!"
Bei Nichtantritt eines Spielers oder eines Doppels ist der einzig richtige Eintrag: w.o.!
Es würden sonst ja falsche ITN-Punkte vergeben, die es ev. in Bälde auch fürs Doppel gibt!
Hier noch allgemeine Memos zur VMM-Volksbankliga.
Mit sportlichem Gruß - Stefan Rauth (VMM Referent)